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Aus dem aktuellen RGB-Newsletter:

 

KES-Vermögen gemäss VBVV anlegen

 

Art. 2 der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) «Grundsätze der Vermögensanlage» sagt, dass die Vermögenswerte sicher und soweit möglich ertragsbringend anzulegen sind. Je nach Marktsituation kein einfaches Unterfangen für die zuständigen Beiständinnen und Beistände.

Die letzten Jahre haben den Investoren immer wieder die Risiken von Wertschriftenanlagen aufgezeigt. Diese stark schwankenden Märkte mit teilweise grossen Verlusten bei einzelnen Aktien sowie kaum vorhandene Zinsen auf Obligationen bei gestiegenen Risiken machen das Erzielen von Rendite für Anleger schwierig. Die mittelfristigen Aussichten der Kapitalmärkte deuten auf weiterhin herausfordernde Zeiten, was einer engen und zeitintensiven Betreuung und Überwachung der angelegten Mittelbedarf.

Fehlen zeitliche Kapazitäten oder spezifische Kenntnisse der Kapitalmärkte, dann können für die Anlage der Gelder nach VBVV auch Dritte zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden.

Seit vielen Jahren arbeiten wir als Teil der «Kompetenzstelle Beistandschaften» mit der Firma Consensus Partner AG (www.consensus-partner.ch) in St. Gallen zusammen. Diese überprüft gerne auch für Sie Finanzanlagen nach Übereinstimmung mit der VBVV sowie nach allfällig zu hohen Risiken oder nach versteckten Kosten. Die Consensus Partner AG erstellt neutrale Depotanalysen und offeriert zudem als eine am Markt etablierte und unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft die professionelle Verwaltung von Geldern nach VBVV mit attraktiven Konditionen und ohne versteckte Gebühren.

Delegieren Sie als Beistand/Beiständin die Verwaltung der Gelder nach VBVV oder lassen Sie bestehende Wertschriftendepots nach Übereinstimmung mit der VBVV oder nach allfälligen zu hohen Risiken überprüfen. Daniel Baumgartner sowie Martin Jilecek von Consensus Partner AG stehen Ihnen als kompetente Ansprechpersonen gerne zur Verfügung.