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Ganzheitliche Beratung

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Neutrale Depotanalyse und unabhängige Vermögensverwaltung gemäss VBVV

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Sicherheit durch langjährige Expertise

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Unabhängigkeit und Neutralität

Die Kompetenzstelle

Die Kompetenzstelle Beistandschaften ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit der RGB Consulting, Gossau und Degersheim, mit der Consensus Partner AG, St. Gallen.

Die Kompetenzstelle Beistandschaften berät Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und Berufsbeistandschaften in vermögensrechtlichen und technischen Fragen, erstellt neutrale Analysen und übernimmt als Dienstleistung die professionelle Vermögensberatung und -verwaltung.

Dank der Zusammenarbeit eines seit Jahren auf die juristische Beratung der Gemeinden und Behörden spezialisierten Unternehmens mit einer erfolgreichen unabhängigen Vermögensverwaltungsgesellschaft, können alle Bedürfnisse im Einklang ganzheitlich gelöst sowie die Risiken vermieden werden.

 

Die aktuelle Herausforderung

Bei der Vermögensanlage und -verwaltung für beistandschaftlich betreute Menschen hat die Sicherheit des Vermögens einen hohen Stellenwert, unter anderem auch wegen der Haftung des Staates gegenüber den Verbeiständeten oder allfälligen Erben. Entsprechend unterliegen diese Vermögensanlagen strengen gesetzlichen Vorgaben.

Diese Rechtslage verlangt nicht nur Professionalität für die Anlagestrategie sowie deren Umsetzung und Risikoüberwachung, sondern auch eine juristische Beurteilung und Begleitung. Zudem sind stets die Ausgangslage und künftigen Perspektiven im konkreten Einzelfall mit Blick auf das Wohl der verbeiständeten Person zu berücksichtigen.

Oft werden mit der Vermögensverwaltung Banken betraut, bei denen das Vermögen angelegt und deponiert ist. Diese nicht selten aus Bequemlichkeit getroffenen Regelungen bergen jedoch erhebliche Risiken. So ist in diesen Fällen die Neutralität der Banken mit Bezug auf die Anlagestrategie und Anlageentscheidungen sowie die Risikoüberprüfung der Guthaben bei der eigenen Bank und der bankeigenen Anlageprodukte nicht immer sichergestellt. Vielmehr besteht in solchen Fällen ein erhöhtes Risiko für eine Interessenkollision, die sich zum Nachteil der verbeiständeten Person auswirken kann und für den Staat ein Haftungsrisiko darstellt.

Aus dem aktuellen RGB-Newsletter:

KES-Vermögen gemäss VBVV anlegen

Art. 2 der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) «Grundsätze der Vermögensanlage» sagt, dass die Vermögenswerte sicher und soweit möglich ertragsbringend anzulegen sind. Je nach Marktsituation kein einfaches Unterfangen für die zuständigen Beiständinnen und Beistände.

Die letzten Jahre haben den Investoren immer wieder die Risiken von Wertschriftenanlagen aufgezeigt. Diese stark schwankenden Märkte mit teilweise grossen Verlusten bei einzelnen Aktien sowie kaum vorhandene Zinsen auf Obligationen bei gestiegenen Risiken machen das Erzielen von Rendite für Anleger schwierig. Die mittelfristigen Aussichten der Kapitalmärkte deuten auf weiterhin herausfordernde Zeiten, was einer engen und zeitintensiven Betreuung und Überwachung der angelegten Mittelbedarf.

Fehlen zeitliche Kapazitäten oder spezifische Kenntnisse der Kapitalmärkte, dann können für die Anlage der Gelder nach VBVV auch Dritte zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden.

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